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Verschütteter Kaffee: Müssen Airlines Schmerzensgeld bezahlen?

Donnerstag, den 1. Dezember 2011

In den 90er Jahren bekam eine Frau in den USA rund zwei Millionen nach einer gerichtlichen Entscheidung zugesprochen, weil diese sich an einem zu heißen Kaffee einer weltweit bekannten Fast-Food-Kette verbrüht hatte. Nach einer weiteren Instanz wurde dieses Urteil zwar revidiert und die Frau bekam einen Betrag weiter unter einer Million zugesprochen, doch der Streit um eine Schadensersatzforderung findet durchaus seine Berechtigung.

So geschah es erst kürzlich auf zwei unterschiedlichen Flugreisen, dass sich ein Mann und eine Frau an einem versehentlich verschütteten Kaffee verbrannten und daraufhin zwei Klagen auf Schadensersatz gegen die jeweiligen Fluggesellschaften folgten.

Nach Angaben der Frau wurde sie auf ihrem Flug von Melbourne nach Bali von der Stewardess mit heißem Kaffee übergossen und habe dadurch Verbrennungen zweiten und dritten Grades erlitten. Weiter gab die Frau an, dass die Wunden heute noch schmerzen würden. Dem Mann wurde heißer Kaffee auf seinem Flug nach Sydney über dessen Arm gegossen. Dieser gab gegenüber den Anwälten zu Protokoll, dass beim Ausziehen des Hemdes die Haut einfach mit abgegangen sei. Die beschuldigte Fluggesellschaft Jetstar sei bereits mit dem Mann in Kontakt getreten, so ein Sprecher der Airline.

In wie weit diese Klagen Bestand haben werden ist unklar. Bei Stewardessen an Board eines Flugzeugs handelt es sich um geschultes Personal, welche auf diese Eventualitäten trainiert werden. Sollte dennoch ein solches Missgeschick passieren, leuchtet es nach Rechtsgrundlagen ein, dass man sich auf einem sich bewegenden Flugzeug befindet und die Wahrscheinlichkeit für solch einen Betriebsunfall wesentlich höher ist, als in einem Cafe am Boden. Wie die Rechtsprechung bei diesen beiden Klagen letztendlich ausfällt bleibt abzuwarten.

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